Zwingerhaftpflichtversicherung für Privat und für ZüchterEine Zwingerhaftpflichtversicherung ist sowohl für private Hundebesitzer, als auch für gewerbliche Züchter eine empfehlenswerte Absicherung. Hierbei handelt es sich um eine preiswerte Alternative zur herkömmlichen Hundehalterhaftpflichtversicherung für jedes Einzeltier.
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Wer zu diesem Thema entsprechende Informationen sucht, dem sei zunächst ein Preisvergleich im Internet ans Herz gelegt. Mithilfe von nur ein paar Eingaben hilft Ihnen unserem Rechner beim Suchen nach der richtigen Haftpflichtversicherung. Ergänzend zur Hundehaftpflichtversicherung ist es zusätzlich möglich, eine Krankenversicherung für das eigene Tier abzuschließen. Diese rentiert sich vor allem in Falle einer komplizierten Erkrankung, welche eine teure tierärztliche Behandlung nach sich zieht. Speziell im Falle eines gewerblichen oder privaten Hundezuchtbetriebes kann sich eine Haftpflichtversicherung lohnen. Bei einer Zucht wechselt der Bestand und somit der Besitzer der einzelnen Tiere häufig. Dementsprechend ist eine Versicherung für jeden Hund einzeln in diesem Fall sehr umständlich und auch teuer. Mithilfe einer allgemeinen Haftpflichtversicherung entfällt die Notwendigkeit der Meldung eines jeden Einzelhundes.
Ist es jedoch der Fall, dass mehrere Hunde im dauerhaften Besitz sind, ist eine Einzelversicherung in einigen Fällen günstiger. Hierzu bieten verschiedene Vergleichsportale die Möglichkeit der Beispielsberechnung an. Hierbei lässt sich auf einfache und schnelle Art und Weise feststellen, welcher Versicherungstyp individuell am preisgünstigsten wäre.
Eine Zwingerhaftpflichtversicherung ist speziell für solche Hundebesitzer geeignet, welche mehrere Tiere im Bestand haben, diese jedoch nicht einzeln versichern möchten, aufgrund häufiger Tierwechsel. Dabei fungiert diese allgemeine Versicherungsmethode vergleichbar wie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Die Variante der Zwingerversicherung ist auch unter der Bezeichnung Mehrhundehaftpflichtversicherung bekannt. Mithilfe dieses Versicherungstypus können bis zu vier Tiere gleichzeitig abgesichert werden. Dabei ist es jedoch nicht variabel, welche Hunde im eigenen Besitz sind. Dementsprechend müssen Rasse, Alter und Name des Hundes vertraglich vor Abschluss der Versicherung festgehalten werden. Wichtig hierbei ist, dass sobald ein Hund Welpen bekommt, diese automatisch ebenfalls durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Allgemein wird von einem Ersatz von möglichen Schäden, etwa an Dritten, also unbeteiligten Personen, wie auch Sachschäden und Folgekosten gesprochen.
Prinzipiell haftet bei einem Sach- oder Personenschaden immer der jeweilige Halter eines Hundes. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die verursachten Schäden durch eigene oder fremde Schuld verursacht worden sind. Jedoch gilt es bei der Zwingerhaftpflichtversicherung zu beachten, dass diese lediglich Schäden abdeckt, welche durch den Hund an anderen Personen und Objekten verursacht werden. Nicht inbegriffen sind etwa Verletzungen, welcher der Hundehalter selbst durch sein Tier erfährt. Pauschal liegt der entsprechende maximale Versicherungsbetrag hierbei bei 15 Millionen Euro. Im Versicherungsschutz eines bestehenden Tierversicherungsvertrages sind immer auch Abwehleistungen gegen unberechtigte Ansprüche, wie auch Prozesskostendeckungen enthalten.
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