Warum eigentlich eine Private Haftpflichtversicherung?

Viele Menschen, welche bereits durch eine herkömmliche Haftpflichtversicherung abgesichert sind, stellen sich die Frage, worin die Besonderheit einer privaten Alternative liegt. Die Private Haftpflichtversicherung ist streng genommen lediglich eine Variante der gesetzlichen Versicherung. Bei Abschluss werden bei einer privaten Versicherung immer Ehepartner und Kinder des Versicherungsnehmers abgesichert. Auch beim Vorhandensein von eventuellen Angestellten des jeweiligen Privathauses, gelten ähnlich wie bei einer Betriebshaftpflichtversicherung die Abdeckung von Angestellten und die durch diese vermeintlich verursachten Schäden.

Der Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung liegt in der Gestaltung

Vorteil einer privaten- gegenüber einer staatlichen Haftpflichtversicherung liegt vor allem in der individuellen Gestaltung der Höhe der Deckungssumme. Im Falle eines Schadens kommt eine jede Versicherung lediglich nur bis zur vertraglich vereinbarten Deckungsgrenze auf. Geht der finanzielle Schaden über diesen Betrag hinaus, muss eine durch den Schuldner eigenständige Deckung realisiert werden. Problematisch in diesem Zusammenhang ist vor allem der Fakt, dass es in Deutschland keine gesetzliche Eingrenzung der privaten Haftung einer Person gibt. Das heißt im Klartext, theoretisch können Schadensersatzforderungen in jeder Höhe verlangt werden, wenn diese auch dem Schaden entsprechend gerechtfertigt sind.

 

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Im Gegensatz zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung ist eine Person, welche die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat nicht verpflichtet eine private Versicherungsvariante abzuschließen. Hierbei handelt es sich dementsprechend um ein freiwilliges Versicherungsmodell. In diesem Zusammenhang zu beachten ist, dass eine Private Haftpflichtversicherung auch nur für Schäden aufkommt, welche im privaten Umfeld, etwa bei einem Unfall im eigenen Haus auftreten. In Schadensfällen, welche im Beruf und während der diesbezüglichen ausgeübten Tätigkeiten auftreten, wird keine Regulierung vorgenommen. Auch für eine Verletzung, welche während der Betätigung innerhalb eines Sportvereines auftritt gilt dies. Auch nebenberufliche Aktivitäten sind hierbei nicht abgedeckt. Bei einer privaten sportlichen Ausübung wiederum gilt der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflicht. Lediglich vereinsinterne Sportarten sind ausgeschlossen. Ist man an einem Unfall innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs beteiligt besteht ebenfalls eine Deckung des auftretenden Schadens. Lediglich Schadensfälle, welche in Zusammenhang mit der eigenen Nutzung eines Kraftfahrzeuges kann nicht übernommen werden. Diese müssen von einer regulären KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Eine Sonderregelung betrifft die Absicherung von Kindern eines privat Versicherten, etwa auf dem Schulweg. Hierbei besteht das Problem, dass bereits eine kleine Abweichung vom direkten Hin- und Rückweg von oder zur Schule eine Aufhebung des Versicherungsschutzes nach sich zieht. Eine herkömmliche Haftpflicht greift in dem hier beschriebenen Fall nicht mehr, jedoch die private Variante. Dies gilt auch für solche Schadensersatzforderungen, welche von Dritten gegenüber einem durch die Eltern privat versicherten Kind selbst verursacht worden sind. Eine Private Haftpflichtversicherung leistet im Endeffekt also mehr, kann jedoch im Rechner auch etwas kostspieliger ausfallen als eine herkömmliche Haftpflichtversicherung.

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