Pferdehaftpflichtversicherung jedem Falle sehr empfehlenswert Wer ein Pferd besitzt und regelmäßig reitet, der weiß wie risikoreich ein Ausritt sein kann. Schnell kann sich das Tier verletzen oder der Reiter selbst wird abgeworfen. Für derartige Geschehnisse, beziehungsweise um derartige Gefahren entsprechend abzusichern, ist eine Pferdehaftpflichtversicherung in jedem Falle sehr empfehlenswert.
Nicht immer kann das Verhalten eines Pferdes mit sicherer Bestimmtheit vorausgesagt werden. Scheut ein Tier, etwa weil es sich erschrocken hat, können schnell Sachgegenstände beschädigt werden und in manchen Fällen leider auch Menschen verletzt werden. Freilich sind derartige Geschehnisse meist nicht vom Tier beabsichtigt worden. Letztendlich muss jedoch der Eigentümer des Tieres für sämtliche Schäden aufkommen.
Auch Krankheiten können bei Pferden schnell zu einem hohen Kostenfaktor werden. In schwierigen Fällen müssen Notoperationen und langwierige Behandlungen finanziell beglichen werden. Auch hierfür ist eine entsprechende Absicherung von Nöten.
Das Angebot der Pferdehaftpflichtversicherung ist vielschichtig
Leider ist es das Angebot bezüglich der Pferdehaftpflichtversicherungen genauso vielschichtig, wie es unübersichtlich ist. Es werden unterschiedlichste Leistungen offeriert. Diese reichen von der Operationsversicherung, bis zu Absicherung von Sachschäden.
Um den Tarifdschungel sprichwörtlich zu umlaufen ist es zunächst ratsam eine direkte und allgemein umfassende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jeder, der regelmäßig reitet, wird über diverse Stürze oder gar Abwürfe berichten können. Auch das Pferd selbst kann verunfallen und sich schwer verletzen. Speziell auf Reiterhöfen sind derartige Absicherungen besonders aus dem Grund angebracht, da hier oftmals Fremde die jeweiligen Pferde bereiten. Somit steigt das Risiko.
Eine monatliche Pferdehaftpflichtversicherung ist bereits ab 30 Euro im Monat eine durchaus bezahlbare Absicherung gegen fast alle Schadensarten.
Problematisch wird es jedoch, wenn es sich beim Reitenden um eine reitbeteiligte Person handelt. Leider ist es der Fall, dass nicht jedes Versicherungsunternehmen Schäden aus einer Reitbeteiligung abdeckt. Diesbezüglich ist ausdrücklich auf eine direkte Erwähnung im Versicherungsvertrag zu achten. Ist eine Beteiligung im Vertrag nicht Gegenstand, kann unter Umständen auch eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Verunfallt ein Reiter sollten bestimmte Versicherungsleistungen in jedem Vertrag entsprechend aufgeführt werden. Diese müssen unter anderen Leistungen im Falle einer Invalidität und Arbeitsunfähigkeit eines verunfallten Reiters umfassen. Gleiches gilt für unbeteiligte Dritte, welche etwa durch ein Austreten des Pferdes verletzt werden. Auch bei einem vorübergehenden Schaden sollte eine Absicherung gegeben sein. Bricht sich ein Reiter etwa einige Rippen und kann dementsprechend für einige Monate kein Geld verdienen, muss dessen Auskommen trotzdem für diesen Zeitraum abgesichert werden. Des Weiteren sollten Krankenhaus- und Tagesgeld in den vertraglich zugesicherten Leistungen enthalten sein. Ebenso sind Heil- und Bergungskosten zu berücksichtigen, da im Fall eines schweren Unfalles auch der eventuelle Helikoptertransport abgedeckt sein muss.
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