KFZ-Haftpflichtversicherung - Pflicht und vorgeschrieben!

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Fahrzeughalter vorgeschrieben. Ist ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht versichert, darf es durch keine Zulassungsstelle anerkannt und somit auch nicht im Straßenverkehr geführt werden.

 

 

 

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Im logischen Umkehrschluss muss also bei der Anmeldung eines KFZ entsprechende Versicherungsunterlagen mitgeführt werden. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einer so genannten Versicherungs-Doppelkarte.

Kfz HaftpflichtversicherungDer Nutzen einer KFZ-Haftpflichtversicherung liegt klar in dessen Gefahrenpotenzial begründet. Jeder Verkehrsteilnehmer setzt sich selbst und allen anderen einem gewissen Risiko aus. Dabei besteht nicht nur die Gefahr eines Sach-, sondern auch die eines Personenschadens. Dementsprechend soll eine Versicherung die finanzielle Möglichkeit bieten, eventuelle Schäden abdecken zu können. Neben kleinen Blechschäden kommt es im öffentlichen Straßenverkehr häufig genug auch zu schweren Unfällen. Diesbezüglich können Schäden entstehen, welche unter Umständen mehrere Millionen Euro Schadensersatz bedürfen. Bei derartig hohen Summen ist weniger von Sachschäden, als vielmehr von schweren Personenschäden auszugehen, welche etwa eine langjährige Therapie und aufwendige Operationen zur Folge haben können.

Abgesehen von schweren Personenschäden, sind es glücklicherweise häufiger Blechschäden, welche im Verkehr auftreten. Doch auch diese können den finanziellen Deckungsspielraum eines Unfallverursachers sehr schnell überschreiten. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung nur für solche Schadensfälle aufkommt, welche unmittelbar oder durch Einfluss des entsprechend versicherten Fahrzeuges entstehen.

Mittlerweile wurden die allgemeinen Vorschriften zum KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht europaweit weitgehend vereinheitlicht. Leider sind diese Vereinheitlichungen noch nicht bis zur eigentlichen Schadensdeckung vorgedrungen. Diesbezüglich existieren noch immer horrende Schadenssummenunterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zudem ist es immer noch der Fall, dass auch einige Punkte des allgemeinen Schadensrechtes in manchen Ländern der EU vom spezifischen KFZ Schadensrecht abweichen. Die Pflicht einen Schadensersatz zu erbringen, liegt beim Fahrzeugführer, welcher am jeweiligen Unfall beteiligt war oder diesen verursacht hat. Da nicht in jedem Fall klar zu unterscheiden ist, ob der Fahrzeughalter selbst oder ein Dritter unfallverursachendes Fahrzeug geführt hat, greift in den meisten Fällen der Paragraph 7 des deutschen Straßenverkehrsgesetztes. Dieser umfasst die gesetzliche Regelung, dass neben dem Fahrzeugführer, also dem Fahrer auch immer der Halter belangt wird. Dieser wird anhand des entsprechenden Eintrages im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief ermittelt.

Somit muss der Besitzer eines Fahrzeuges für einen verursachten Sach- oder Personenschaden an Dritten auch dann haften, wenn etwa ein Familienmitglied das Fahrzeug verunfallen lassen hat. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, welche von der allgemeinen Gesetzessprechung und somit dem Grundsatz der Schadensersatzpflicht, lediglich bei eigenem Verschulden widerspricht.

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass eine Haftpflichtversicherung für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese deckt im Falle eines Unfalles Personen-, sowie Sach- und Vermögensschäden. Dazu zählen auch eventuelle Schmerzensgeldzahlungen.

Die Leistungsmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist dabei nur ein Teil der möglichen Leistungen. Dazu kommen noch Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Generell sollte hier nach der Entscheidung für eine Leistungsklasse ein Kfz Versicherungsvergleich angestrebt werden. Dabei lassen sich die diversen Leistungen und Beiträge der Versicherungen vergleichen. Mit der Hilfe des Vergleichs ist es möglich in nur wenigen Schritten eine passende, günstige Versicherung zu finden.


Zum allgemeinen Vergleich:

Haftpflichtversicherung Vergleich

 

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