Hundehalter-Haftpflichtversicherung Die wohl wichtigste Versicherung für den Besitzer eines Hundes ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Schnell können Hunde, etwa durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Dritten Schäden zufügen, aufgrund eines Erschreckens des Hundes oder auch durch ein Eindringen einer fremden Person in das Revier des Tieres.
Dabei muss es sich nicht immer um den Postboten handeln. Auch Hunde können launisch sein und an schlechten Tagen nicht gestreichelt werden wollen. Wird nun ein Unbeteiligter durch einen Hund verletzt, haftet in jedem Falle der Hundehalter für den entstandenen Schaden. Gleiches gilt für Sachschäden. Rennt beispielsweise ein Hund ohne Leine über eine dicht befahrene Straße und verursacht auf diese Weise einen Unfall, so wird auch in diesem Fall der Halter für den entstandenen Sachschaden verantwortlich gemacht. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz kann dies in Anbetracht möglicher Personenschäden sehr kostspielig werden. Durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung werden diese und ähnliche Schäden, sowie daraus resultierende Folgekosten abgedeckt. Im Durchschnitt werden derartige Versicherungsleistungen bereits ab 35 Euro im Monat angeboten.
Tatsache ist, dass es allein in Deutschland jedes Jahr zu über 30.000 ärztlichen Behandlungen kommt, welche aus einer Verletzung durch einen Hund hervorgehen. Dies zeigt, dass offensichtlich auch bei gut erzogenen Hunden Risiken bestehen. Häufig ist auch eine einfache Ablenkung für den Hund ausreichend, um eine Straße beispielsweise wegen einer Katze auf der anderen Seite, trotz regen Verkehrs zu überqueren. Eine solche Situation ist nicht nur für das Tier selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährlich. Daher ist es nachvollziehbar, dass es in einigen Regionen sogar zur gesetzlichen Pflicht geworden ist, den eigenen Hund und somit auch sich selbst durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzusichern.
Im Allgemeinen zahlt eine private Haftpflichtversicherung für fahrlässige, wie auch vorsätzlich verursachte Schäden. Dies gilt jedoch nicht für solche, welche vom besten Freund des Menschen verursacht worden sind. Ist ein Hund an einem Schadenshergang beteiligt oder hat dieser einen solchen sogar verursacht zahlt die private Haftpflicht in der Regel nicht. Diese sichert lediglich kleinere Haustiere, wie etwa Meerschweinchen und Katzen ab. Dies gilt auch für kleine Hunderassen. Besonders wichtig ist eine Versicherung im Falle einer Verdächtigung, welche unberechtigt ist. Hierbei ist es Teil der vertraglich geregelten Versicherungsleistung, den unbegründeten Verdacht zur Schadensverursachung abzuwehren und sämtliche damit in Verbindung stehenden Kosten zu übernehmen. Hierzu zählen unter anderem auch gerichtliche- oder Anwaltskosten.
Schnell kann es auch bei einem spielenden Hund zu einer Verletzung, etwa eines Kindes durch unbeabsichtigtes Beißen kommen. Um einen solchen ungewollten Schadensfall im Nachhinein finanziell regulieren zu können, ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer in jedem Falle anzuraten.
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