Hundehaftpflichtversicherung - die wichtigste Versichung

HundehaftpflichtversicherungDie Hundehaftpflichtversicherung ist für den Hundebesitzer die wichtigste Versicherung, gerade weil das Verhalten eines Vierbeiners im Spiel, aber auch bei dem Einwirken von äußeren Spontaneinflüssen nicht 100% berechenbar ist und der Tierhalter nicht immer schnell genug eingreifen kann. Häufig wurden schon Personen oder andere Tiere im Spiel mit einem wohlerzogenen Hund verletzt, Postboten gebissen oder Personen bzw. Sachen durch einen Verkehrsunfall ge- bzw. beschädigt, der durch einen plötzlich auf die Straße laufenden Hund verursacht wurde.

Warum eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Hundehalter vor finanziellen Konsequenzen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Haftung bzw. der Geltendmachung von berechtigten Schadenersatzansprüchen durch Dritte entstehen können, wenn Ihr Hund einer Person, einem anderen Tier oder fremden Sachen Verletzungen bzw. Schaden zugefügt hat.

Solche Schäden sind nicht mit dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, da diese Schäden nicht durch den Versicherungsnehmer selbst, sondern seinen Vierbeiner verursacht worden sind. In den Versicherungsschutz einer Hundehaftpflichtversicherung einbezogen sind zumeist auch Tierhüter(z.B. Familienmitglieder, Freunde/Bekannte und hilfsbereite Nachbarn), die vorübergehend und nicht-gewerblich die Betreuung des Hundes für den Hundehalter übernehmen. Üblicherweise übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung auch die Kosten für einen Gerichtsprozess, um unberechtigterweise gegen einen Hundehalter geltend gemachte Ansprüche abzuwehren.

Was ist bei einer Hundehaftpflichtversicherung zu beachten?

Die Haftpflicht tritt je Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Die großen Universalversicherer bieten in den meisten Fällen einen Versicherungsschutz zwischen drei und 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Schadenfall an. Deutlich größer sind die Bandbreiten in Bezug auf den Versicherungsschutz gegen etwaige Vermögensschäden; diese reichen von unter 100.000 EUR bis zu 10 Mio. EUR. Für einen optimalen Versicherungsschutz sollte die Versicherungssumme gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht unter 1 Mio. EUR je Schadenfall liegen.

Die Versicherungsprämie richtet sich zum einen nach der vereinbarten Versicherungssumme, zum anderen danach, ob ein Selbstbehalt je Schadenfall mit dem Versicherungsnehmer vereinbart worden ist. Bei den meisten Universalversicherern bewegt sich der Jahresbeitrag im zweistelligen Euro-Bereich. Für Kampfhunde werden häufig höhere Versicherungsprämien berechnet.

Grundsätzlich sollte vor Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung – wie bei jeder anderen Versicherung auch – das Kleingedruckte im Hinblick auf die Details des Versicherungsschutzes, etwaige Ausschlüsse des Versicherungsschutzes (Wird Leinenzwang vorausgesetzt? Ist der Hund während eines Sommerurlaubs mitversichert?) gelesen bzw. die Optionen auf Deckungserweiterungen geprüft werden.

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