Bauherrenhaftpflichtversicherung für Heimwerker und SpezialistenDas Bauen eine gefährliche Sache sein kann, dürfte jedem Hobby Heimwerker bis hin zum Spezialisten bekannt sein. Schnell passiert eine Unaufmerksamkeit, ein Abrutschen oder ein Entgleiten des Werkzeuges.
Um sich vor diesen und ähnlichen Unfallrisiken zu schützen, beziehungsweise sich für diese abzusichern, empfiehlt es sich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Speziell als Bauherr sind einige maßgebliche, gesetzlich geregelte Verpflichtungen zu beachten. So ist ein Bauherr etwa dazu verpflichtet, die unter seiner Aufsicht stehende Baustelle gegen alle offen erkennbaren Verletzungs- und Sturzrisiken abzusichern. Doch nicht immer können alle Gefahrquellen auf den ersten Blick ausgemacht werden. Ist dies der Fall und ein Bauarbeiter oder ein unbeteiligter Dritter kommt, etwa durch Herbstürzen eines Werkzeuges zu Schaden, springt die entsprechend abgeschlossene Haftpflichtversicherung ein. In Fachkreisen spricht man hierbei von einer Regulierung von verletzten Verkehrspflichten, welche im Zusammenhang mit der Absicherung einer Baustelle einschlägig sind. Für alle Schäden, seien es Objekt- oder Personenschäden, welche auf einem Baugrund bei der Durchführung eigener baulicher Vorhaben geschehen, haftet in jedem Falle der Bauherr.
Betriebshaftpflichtversicherung versichert auch Baumaschinen
Zu beachten gilt es hierbei, dass ein gewisser Anteil eines Schadens als Bauherr auch durch die allgemeine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt wird. Jedoch trifft dies nur bis zu einer bestimmten Bausumme zu. Sollte diese Grenze im Sinne des Wertes des jeweiligen Bauvorhabens überschritten werden, ist eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung von Nöten. Eine solche Versicherung bietet den Vorteil, dass hierbei auch Baumaschinen und Kraftfahrzeuge und durch diese vermeintlich hervorgerufene Schäden abgedeckt sind, welche herkömmlich nicht zulassungsfähig- oder pflichtig sind. Ebenfalls vertraglich abgesichert wird durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung das so genannte Grundbesitzer- oder Hausbesitzerrisiko, welches sich auf das bebaute Grundstück selbst und das darauf befindliche oder zu bauende Bauobjekt bezieht.
Weiterhin beachtenswert ist, dass Bauherrenhaftpflichtversicherungen lediglich bis zum Ende des Bauvorganges Gültigkeit behalten. Es werden hierbei lediglich solche Ansprüche versichert, welche von Seiten Dritter an den Bauherren gerichtet werden. Diesbezüglich sind es wiederum nur solche Schäden zur Abdeckung zulässig, welche während und durch das jeweilige Bauvorhaben eintreten.
Ein bekanntes Beispiel hierfür wäre etwa eine Schadensersatzforderung gegenüber dem Bauherrn von Seiten eines verletzten Passanten, welcher an einer Baustelle vorbeilief und durch herabfallende Baustoffreste verletzt wurde. Ein solcher Fall kann eventuell eintreten, wenn es zu einer ungenügenden Absicherung eines Baugerüstes, beispielsweise an einer zu sanierenden Hausfassade gekommen ist. Sind solche oder ähnliche Ansprüche jedoch nicht gerechtfertigt, umfasst der Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung auch die Abwehr derartiger Forderungen gegenüber dem Bauherren. Sollte es in diesem Zusammenhang gar zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, sind die dabei entstehenden Kosten ebenfalls Bestandteil der abgedeckten Versicherungsleistung. |